FC Kirchweidach

Handlungsempfehlung Judoabteilung - FC Kirchweidach

Stand: 11.09.2020

Allgemein:

Bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber ist das Betreten der Sportanlage untersagt. Kurzum, wer krank ist bleibt daheim, um die anderen zu schützen, auch wenn es kein COVID-19 sein sollte!

Zum Training und vom Training nach Hause, sowie bei der Nutzung von Umkleiden und WC-Anlagen besteht die Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist die Ausübung der sportlichen Aktivität.

Grundsätzlich gilt die Abstandsregel von 1,5m.

Wenn die Übungsleiterin bzw. der Übungsleiter einen Mindestabstand von 1,5m nicht einhalten kann, tragen diese einen Mundschutz.

Zuschauer sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb nicht zugelassen. Dessen ungeachtet dürfen Eltern ihre minderjährigen Kinder beispielsweise zum Training und zu den Wettkämpfen bringen. Hierbei müssen aber stets die allgemeinen Regelungen der 6. BayIfSMV, wie z. B. das Abstandsgebot und das Ansammlungsverbot, beachtet werden.

Als Zusatzschutz misst der ÜL vor dem Training (ab dem 18.09.2020) die Körpertemperatur eines jeden Teilnehmers mit einem berührungslosen Thermometer. Sollte damit jemand nicht einverstanden sein, darf er am Training nicht teilnehmen.

 

Zum Trainingsablauf:

Die Teilnahme der Judoka wird in einer Anwesenheitsliste festgehalten.

Trainingsgeräte werden nach der Benutzung desinfiziert.

Die maximale Teilnehmerzahl für die Turnhalle darf nicht überschritten werden.

Toiletten müssen nach der Benutzung desinfiziert werden. à Alle TN sollen zu Hause nochmal auf die Toilette gehen, um dieses zu vermeiden.

Zwischen den Trainingszeiten wird die Halle für 10-15 min belüftet.

 


Trainingsgruppen:

Trainingsgruppen im Judo bestehen aus fünf Sportlerinnen und Sportler. Der Trainer bzw. der Übungsleiter zählt nicht zur 5er-Gruppe, sofern er die Gruppe kontaktlos lenkt.

Die Trainingsgruppen sollen über einen möglichst langen Zeitraum konstant gehalten werden. Ein Judoka kann nur einer Trainingsgruppe zugeordnet werden.

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Trainingsgruppen muss sichergestellt werden.

Judo ohne Körperkontakt bzw. ohne Unterschreitung des Mindestabstands ist nicht möglich. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, muss deswegen der Kontakt zwischen verschiedenen Sportlern minimiert und möglichst konstant gehalten werden.

Gez. Markus Pauli